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   BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61   

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https://dejure.org/1962,562
BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61 (https://dejure.org/1962,562)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1962 - VI ZR 176/61 (https://dejure.org/1962,562)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1962 - VI ZR 176/61 (https://dejure.org/1962,562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 844 Abs. 2
    Ersatzfähigkeit geringerer Versorgungsbezüge als Folge der unfallbedingten Versetzungeines Beamten in den Ruhestand

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1054
  • MDR 1962, 559
  • VersR 1962, 568
  • DB 1962, 608
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    BGHZ 9, 179, 189).
  • BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59

    Umfang des Anspruchs der Witwe eines verunglückten Arbeitnehmers auf entgangenen

    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    25. November 1955 - VI ZR 228/54 - VersR 1956, 38) und daß daher - abweichend von der Entscheidung RGZ 155, 20 - auch die Beamtenwitv/e nicht von dem deliktsrechtlichen Ersatz des Nutzens ausgeschlossen werden darf, der ihr durch die entsprechend erweiterte Witwenrente zugute gekommen wäre" wenn das Beamtenverhältnis ihres Ehemannes nicht durch Unfalltod ein vorzeitiges Ende gefunden hätte (BGHZ 32, 246, 249)" Der gleiche Grundsatz, so meinen die vorinstanzlichen Gerichte, müsse auch dann gelten, wenn der Unfall des Beamten nicht zu seinem Tode, sondern zu einer Verletzung führe, die seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach sich ziehe und bei seinem späteren Tode eine geringere Bemessung der sonst zu gewährenden Hinterbliebenenversorgung zur Folge habe".
  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 68/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    b) Die vorinstanzlichen Gerichte haben darauf hingewiesen, daß nach der neueren Rechtsprechung zu § 844 Abs" 2 BGB bei der Rentenbemessung für die Witwen der freiberuflich Tätigen eine Pflicht des Ehemannes zur Bildung von Rücklagen zwecks Sicherung der Altersversorgung der Ehefrau für den Fall seiner Arbeitsunfähigkeit pairseines Todes zu berücksichtigen ist (BGH Urteil vom 3o Dezember 1951 - III ZR 68/51 - LM Nr" 2 zu § 844 Abs" 2 BGB = VersR 1952, 790; vom 26" Mai 1954 - VI ZR 69/55 - LM Hr. 11 zu§ 844 Abs" 2 BGB = MDR 1954, 471 = VersR 1954, 325 =VRS ? 3 28; vom .
  • BGH, 26.05.1954 - VI ZR 69/53

    Umfang des Schadenersatzanspruchs der Witwe eines freiberuflichen Unfallgetöteten

    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    b) Die vorinstanzlichen Gerichte haben darauf hingewiesen, daß nach der neueren Rechtsprechung zu § 844 Abs" 2 BGB bei der Rentenbemessung für die Witwen der freiberuflich Tätigen eine Pflicht des Ehemannes zur Bildung von Rücklagen zwecks Sicherung der Altersversorgung der Ehefrau für den Fall seiner Arbeitsunfähigkeit pairseines Todes zu berücksichtigen ist (BGH Urteil vom 3o Dezember 1951 - III ZR 68/51 - LM Nr" 2 zu § 844 Abs" 2 BGB = VersR 1952, 790; vom 26" Mai 1954 - VI ZR 69/55 - LM Hr. 11 zu§ 844 Abs" 2 BGB = MDR 1954, 471 = VersR 1954, 325 =VRS ? 3 28; vom .
  • BGH, 13.06.1961 - VI ZR 215/60
    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    Entgegen der Regel des § 1 des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reichs entstandener Schäden (allgemeines Kriegsfolgengesetz) vom 5. November 1957 sind die Ansprüche, da sie auf Zahlung von - teilweise bereits fällig gewordenen - Renten im Sinne des § 5 Ziffer 1 des Gesetzes gehen, nicht erloschen, sondern, falls sachlich begründet, von der Beklagten als jetziger Anspruchsschuldnerin (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 1961 - VI ZR 215/60 - VersR 1961, 808) zu erfüllen.
  • BGH, 23.11.1955 - VI ZR 228/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    25. November 1955 - VI ZR 228/54 - VersR 1956, 38) und daß daher - abweichend von der Entscheidung RGZ 155, 20 - auch die Beamtenwitv/e nicht von dem deliktsrechtlichen Ersatz des Nutzens ausgeschlossen werden darf, der ihr durch die entsprechend erweiterte Witwenrente zugute gekommen wäre" wenn das Beamtenverhältnis ihres Ehemannes nicht durch Unfalltod ein vorzeitiges Ende gefunden hätte (BGHZ 32, 246, 249)" Der gleiche Grundsatz, so meinen die vorinstanzlichen Gerichte, müsse auch dann gelten, wenn der Unfall des Beamten nicht zu seinem Tode, sondern zu einer Verletzung führe, die seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach sich ziehe und bei seinem späteren Tode eine geringere Bemessung der sonst zu gewährenden Hinterbliebenenversorgung zur Folge habe".
  • BGH, 22.09.1952 - III ZR 180/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    Auf Grund des Beamtenverhältnisses hat der Beamte selbst daher auch schon einen erforderlichen falls im 7/ege der Eeststellungsklage verfolgbaren bedingten und betagten Anspruch darauf, daß nach seinem Tode der Staat seinen Angehörigen Versorgung gewährt (RG2 135s 372, 5735 BGH Urteil vom 22Q September 1952 ~ III ZR 180/51 - LM Nr« 3 zu § 27 UmstG)« Dennoch er halten die Hinterbliebenen die Versorgung nicht als Erben des, Beamten, sondern unabhängig von der Erbfolge, ja sogar im Palle ihrer Enterbung (RG JW 1937? 2531, 253|jf| Leitet sich ihr Versorgungsanspruch auch aus dem durch den Tod des Beamten beendeten Beamtenverhältnis ab, der Höhe nach bestimmt durch das vorherige Dienststellenein- / kommen oder Ruhegehalt des verstorbenen Beamten, so ist -V es doch ein Anspruch, der den Hinterbliebenen mit dem.TO'.
  • BGH, 23.10.1956 - VI ZR 69/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    b) Die vorinstanzlichen Gerichte haben darauf hingewiesen, daß nach der neueren Rechtsprechung zu § 844 Abs" 2 BGB bei der Rentenbemessung für die Witwen der freiberuflich Tätigen eine Pflicht des Ehemannes zur Bildung von Rücklagen zwecks Sicherung der Altersversorgung der Ehefrau für den Fall seiner Arbeitsunfähigkeit pairseines Todes zu berücksichtigen ist (BGH Urteil vom 3o Dezember 1951 - III ZR 68/51 - LM Nr" 2 zu § 844 Abs" 2 BGB = VersR 1952, 790; vom 26" Mai 1954 - VI ZR 69/55 - LM Hr. 11 zu§ 844 Abs" 2 BGB = MDR 1954, 471 = VersR 1954, 325 =VRS ? 3 28; vom .
  • RG, 04.03.1937 - VI 313/36

    Kann die Witwe eines verunglückten Beamten auch für die Zeit nach seinem

    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    25. November 1955 - VI ZR 228/54 - VersR 1956, 38) und daß daher - abweichend von der Entscheidung RGZ 155, 20 - auch die Beamtenwitv/e nicht von dem deliktsrechtlichen Ersatz des Nutzens ausgeschlossen werden darf, der ihr durch die entsprechend erweiterte Witwenrente zugute gekommen wäre" wenn das Beamtenverhältnis ihres Ehemannes nicht durch Unfalltod ein vorzeitiges Ende gefunden hätte (BGHZ 32, 246, 249)" Der gleiche Grundsatz, so meinen die vorinstanzlichen Gerichte, müsse auch dann gelten, wenn der Unfall des Beamten nicht zu seinem Tode, sondern zu einer Verletzung führe, die seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand nach sich ziehe und bei seinem späteren Tode eine geringere Bemessung der sonst zu gewährenden Hinterbliebenenversorgung zur Folge habe".
  • RG, 16.03.1932 - IX 419/31

    Kann nach dem Reichshaftpflichtgesetz der Verletzte, dem durch die Verletzung der

    Auszug aus BGH, 20.03.1962 - VI ZR 176/61
    gleichsabschlusses sei auch durch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 16" März 1932 (RGZ 135, 372) bereits anerkannt gewesen, daß dem Beamten gegen den Staat ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zustehe und er zu seinen Lebzeiten den hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung erlittenen Schaden im Klagewege geltend machen könne" Es sei daher billig, den Vergleich dahin auszulegen, daß die Beklagte als Nachfolgerin der Deutschen Reichsbahn an die Klägerinnen als Erbinnen des Lehrers KflB.
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 152/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs einer Witwe wegen Verletzung des

    Die niedrigere Rente stellt einen Schaden dar, der nicht bereits zu Lebzeiten des Klägers in seiner Person entsteht, sondern erst nach seinem Tod der Ehefrau erwächst (Senatsurteil vom 20. März 1962 - VI ZR 176/61 - VersR 1962, 568).

    Da die Ehefrau des Klägers durch den Verkehrsunfall vom 25.8.1975 nur mittelbar geschädigt ist, kann ihr ein Ersatzanspruch zum Ausgleich einer geringeren Hinterbliebenenrente nur unter den Voraussetzungen des § 844 Abs. 2 BGB zugebilligt werden (Senatsurteil vom 20. März 1962, aaO).

    Ob der Ehefrau ein Ersatz des Unterhaltsschadens entsprechend dem Wortlaut des § 844 Abs. 2 BGB nur im Falle der Tötung des Unterhaltsverpflichteten oder auch dann gewährt werden kann, wenn der Unterhaltsverpflichtete - wie hier - nur verletzt worden ist, hat der erkennende Senat in der Entscheidung vom 20. März 1962 (aaO) offengelassen.

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 136/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Dass beim Tode eines Beamten, der infolge Unfalls vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden war, die Versorgungsbezüge seiner Hinterbliebenen geringer sind, als wenn der Beamte bis zur Erreichung der Altersgrenze - hier: eines Alters von 58, 9 Jahren - im Dienste geblieben wäre, ist ein Schaden - wie der Senat bereite im Urteil vom 20. März 1962 (- VI ZR 176/61, LM § 844 Abs. 2 BGB Nr. 25 = VersR 1962, 568) ausgesprochen hat -, der nicht schon zu Lebzeiten des Beamten in seiner Person entstanden ist, sondern erst den Hinterbliebenen selbst erwächst.
  • BVerwG, 23.08.1976 - 2 B 28.76

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß es kein Schaden des Beamten, sondern ein Schaden der Hinterbliebenen selbst ist, wenn ihre Versorgung - infolge der durch einen Dienstunfall bedingten vorzeitigen Versetzung des Beamten in den Ruhestand (oder infolge des durch einen Dienstunfall bedingten vorzeitigen Ablebens des Beamten) - hinter den Sätzen zurückbleibt, die ihnen hätten gewährt werden müssen, wenn der Beamte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres im Dienst geblieben wäre (Urteil vom 20. März 1962 - VI ZR 176/61 - [NJW 1962, 1054]).
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